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Entlastungsleistungen nach §45b XI SGB

Sie oder ein Angehöriger wünschen sich Unterstützung im Alltag? Dabei helfen wir gerne!

Es liegt bereits ein Pflegegrad 1 oder höher vor? Dann steht ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131€ von der Pflegekasse zur Verfügung. Diesen können sie bei uns für folgende Dienstleistungen verwenden:


- Unterstützung im Haushalt

  • Staub wischen 
  • saugen/fegen & Boden wischen
  • Badreinigung
  • Küchenreinigung
  • Hausflurreinigung  
  • Müll nach draußen bringen 
  • Betten beziehen
  • Wäsche waschen

- Einkäufe erledigen

- Rezepte einlösen

- einfach nett reden


Leistungskonzept
Hier sehen sie unser ausführliches Leistungskonzept.
Leistungskonzept Mai 2025.pdf (443.85KB)
Leistungskonzept
Hier sehen sie unser ausführliches Leistungskonzept.
Leistungskonzept Mai 2025.pdf (443.85KB)


Zukünftig folgende Mitarbeiter und ich haben die 40-h Schulung gemäß §45a, §45b und §45c SGB XI absolviert.

Wir begleiten und unterstützen sie als qualifizierte HelferIn in ihrem Alltag. 
Mein Kooperationspartner ist das Regionalbüro für Alter, Pflege und Demenz (Region
Niederrhein) damit sie und ihre Liebsten sich sicher sein können, dass sie fachlich kompetente Unterstützung erhalten.


Bild von  https://https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/krankenschwester-haelt-die-haende-des-aelteren-mannes-fuer-sympathie_10892968.htm#fromView=keyword&page=1&position=2&uuid=e8f989b0-7b5e-4bbf-a595-a8849d898a59&query=Alltagshilfe

 
 
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